Um die Interessen des Käufers zu sichern, ist es notwendig, eine Auflassungsvormerkung vorzunehmen. Immobilienkäufer sollten daher auch erst den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen, wenn die Vormerkung im Grundbuch durch den Notar erfolgt ist. Die Auflassung gilt rechtsverbindlich als Zusage für den Käufer, als neuer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie im Grundbuch eingetragen zu werden.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung dient der rechtlichen Absicherung des Käufers einer Immobilie. Im Grundbuch wird die Vormerkung eingetragen und sichert dem Käufer den Eigentumsübergang zu. Der Käufer wird erst nach der Eintragung im Grundbuch zum neuen Eigentümer, auch wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben ist, ist er vorher noch nicht der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie. Die Auflassungsvormerkung dient also als Schutz für den Immobilienkäufer, da sie verhindert, dass die Immobilie mehrfach verkauft wird.
Durch die Auflassungserklärung des Verkäufers und des Käufers erhält der Käufer während der Eigentumsübertragung Rechte, muss aber auch Pflichten nachkommen. Der Verkäufer darf dann nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Eine Belastung des Grundstücks ist nicht mehr möglich. Mit der Vormerkung haben Gläubiger keinen Zugriff mehr auf die Immobilie und eine Insolvenz des Verkäufers wirkt sich nicht auf die Kaufabwicklung und Eigentumsübertragung aus. Erhält der Verkäufer ein besseres Angebot von einem anderen Kaufinteressenten, darf der Verkäufer den Zuschlag nicht erteilen.
Um eine Auflassungsvormerkung eintragen zu lassen, ist zunächst ein entsprechender Antrag beim Grundbuchamt erforderlich. Antragsberechtigt wären auch Käufer und Verkäufer der Immobilie oder des Grundstücks. In der Regel wird diese aber nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages vom zuständigen Notar beantragt.
Was kostet eine Auflassungvormerkung?
Welche Kosten entstehen, lässt sich anhand des Immobilienwertes berechnen. Grundsätzlich beträgt sie 50 Prozent der Gebühr, die später für die Grundbucheintragung fällig wird. Diese Gebühr beläuft sich auf ca. 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Bei einem Immobilienpreis von 100.000 Euro liegt die Grundbuchgebühr bei ca. 500 Euro. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung würden also ca. 250 Euro betragen. Es handelt sich aber um eine grobe Schätzung, für die tatsächlichen Kosten können oft auch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Wie lange dauert eine Eigentumsübertragung?
Die Laufzeit der Auflassungsvormerkung beträgt durchschnittlich 4-8 Wochen. Die Dauer ist abhängig davon, wie schnell der Verkäufer Belastungen aus dem Grundbuch tilgt und die Finanzierung geregelt ist. Für die Löschung der Auflassungsvormerkung müssen alle vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sein. Wenn der neue Eigentümer also im Grundbuch eingetragen wurde, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht.