Bei Schenkung und Erbschaft von Immobilien wird das Finanzamt aktiv.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung geht Vermögen ohne Gegenleistung vom einen auf den anderen über. Der Begünstigte muss sich aber auf die Zahlung entsprechender Steuern einstellen. Schenkungs- oder Erbschaftssteuer könnte fällig werden. Die Höhe der Steuer ist vom Wert der Immobilie abhängig.
Den Wert einer Immobilie ermittelt das Finanzamt in einem vereinfachten Verfahren. Eine individuelle Bewertung findet nicht statt, auch keine Besichtigung des Objekts. Dabei kommt es bei der Bewertung einer Immobilie entscheidend darauf an, wie sie beschaffen ist.
Das Finanzamt bewertet die Immobilie oft zu hoch
Der vom Finanzamt ermittelte Wert ist nicht immer zutreffend. Die Art und Weise, wie das Finanzamt den Verkehrswert in diesen Fällen und auch bei der Grunderwerbssteuer ermittelt, wird kritisch gesehen. Die einheitliche Bewertung führt oft zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage mit der Folge, dass Immobilien zu hoch bewertet werde. Das führt zu höheren Steuern.
Das Verfahren berücksichtig die Eigenheiten der Immobilie (Lage, Ausstattung oder Zustand) so gut wie gar nicht. Bei Immobilien mit hohem Sanierungs-/Renovierungsbedarf ist der vom Finanzamt ermittelte Wert oft deutlich höher als der tatsächliche Verkehrswert.
Sachverständige dürfen niedrigeren Wert nachweisen
Die Feststellung des Finanzamtes muss nicht hingenommen werden. Der tatsächliche Wert der geerbten oder geschenkten Immobilie kann vom Finanzamt-Wert abweichen. Im Zweifelsfall können Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen. Sowohl bevor das Finanzamt tätig wird als auch danach (innerhalb eines Monats nach Zustellung, muss Einspruch eingelegt werden). Oft lohnt sich das im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen.
Besonderheiten müssen berücksichtigt werden
Ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger hat viel mehr Möglichkeiten die Besonderheiten des Objekts zu berücksichtigen. Ein Sachverständiger besichtigt jedes Objekt.
Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, erstelle ich Ihnen eine umfassende, qualifizierte und vom Finanzamt akzeptierte Marktwertermittlung.
Egal, wofür Sie sie brauchen!