Sachwertermittlung Standardstufen
Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser
Die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) unterscheiden bei den einzelnen Gebäudearten zwischen verschiedenen Standardstufen.
Das Wertermittlungsobjekt ist daher auf der Grundlage seiner Standardmerkmale zu qualifizieren. Die Standardstufen geben Auskunft über die Ausstattung der Immobilie.
Die Einordnung zu einer Standardstufe ist insbesondere abhängig vom Stand der technischen Entwicklung und den bestehenden rechtlichen Anforderungen am Wertermittlungsstichtag.
Dafür sind die Qualität der verwandten Materialien und der Bauausführung, die energetischen Eigenschaften sowie solche Standardmerkmale, die für die jeweilige Nutzungs- und Gebäudeart besonders relevant sind, wie z. B. Schallschutz oder Aufzugsanlagen in Mehrfamilienhäusern, von Bedeutung.
Das Gebäude wird bei der Wertermittlung in 5 Standardstufen eingeordnet (die Beschreibung ist beispielhaft und kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Standardmerkmale beschreiben).
Beispiele Standardstufen Sachwertermittlung:
Standardstufe 1
Einfachst - z.B. Holzfachwerk, einfaches Ziegelmauerwerk, kein zeitgemäßer Wärmeschutz, keine oder geringe Dachdämmung, 1-fach Verglasung etc.
Standardstufe 2
Einfach - z.B. kein zeitgemäßer Wärmeschutz (vor 1995), zweifach Verglasung, einfache Böden, Heizung älter als 1995 etc.
Standardstufe 3
Basis - z.B. Wärme-/Dachdämmung nach 1995, zweifach Verglasung, Standardböden, Zentralheizung
Standardstufe 4
Gehoben - z.B. Wärme- und Dachdämmung nach 2005, dreifach Verglasung, hochwertige Treppen und Böden, Massivholztüren, Lüftungsanlage, Solarkollektoren für Wassererzeugung etc.
Standardstufe 5
Aufwendig - z.B. Aufwendige Fassade, PV-Anlage, Passivhausstandard, Klimaanlage, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz), etc.