Nießbrauchrecht bei Immobilien

Niessbrauch

Ein Nießbrauchrecht bedeutet allgemein, dass jemand Nutzen aus etwas
ziehen kann, ohne dass er der Eigentümer einer Sache ist.
Die häufigste Form von Nießbrauch betrifft Immobilien und Grundstücke.
Manche Immobilieneigentümer geben Ihr Haus lieber zu Lebzeiten
weiter z.B., um Erbstreitigkeiten vorzubeugen oder um Steuern zu sparen.
Nießbrauch ist das Recht, eine Immobilie zu nutzen, obwohl sie einem nicht mehr gehört.

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Immobilienbewertung - Immobilienmakler

Manfred Sedlmeier – Tel: 0 80 39 / 90 71 54 1

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