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Manfred Sedlmeier

Liegenschaftszins Rosenheim

Was ist ein Liegenschaftszins?

Sehr wahrscheinlich stolpern Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie über den Begriff Liegenschaftszins. Soll der Wert einer Immobilie ermittelt werden, wird der Liegenschaftszins herangezogen.

Der Liegenschaftszins ist der Zins, zu dem eine Liegenschaft verzinst wird. Der Begriff Liegenschaft bezeichnet in diesem Zusammenhang ein bebautes Grundstück, das durch die Vermietung des Gebäudes Erträge erzielen kann.  

Der Liegenschaftszins hilft bei der Bewertung einer Immobilie mit der Ertragswertmethode und wird in folgenden Fällen benötigt:

Immobilienkauf

(über die Wertermittlung können Käufer prüfen, ob der Kaufpreis für eine Immobilie gerechtfertigt ist)

Immobilienverkauf

(mit Hilfe des Ertragswertverfahrens können Immobilienbesitzer den Verkaufspreis festlegen)

Immobilienfinanzierung

(Banken berechnen den Wert einer Immobilie unabhängig, um die Finanzierungs- oder Beleihungsgrenze festzulegen)

Erbschaften

(bei Erbschaften ist der Immobilienwert wichtig, um das Erbe gerecht aufzuteilen. Die Berechnung dient auch zur Ermittlung der fälligen Erbschaftssteuer)

Steuern

(das Finanzamt benötigt zur Berechnung von Immobilienvermögen den Liegenschaftszins)

Wie hoch der Liegenschaftszins ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Lage, der Gebäudegröße, sowie der Gebäudeart ab. Der Liegenschaftszins ist auch für Immobilieninvestoren eine wichtige Richtgröße, da er Auskunft über das Risiko des Investments gibt. 

Je höher aber der Liegenschaftszinssatz, desto höher ist das Risiko der Anlage (z.B. könnte es zu Mietausfällen kommen, weil Mieter häufiger kündigen). Es gilt das allgemeine Gesetz des Kapitalmarktes: Steigen die Ertragschancen, steigt auch das Risiko. Wenn Sie auf der Suche nach einer wertbeständigen Immobilie sind, sollten Sie auf einen niedrigen Liegenschaftszinssatz achten.

Den Liegenschaftszins berechnen – so geht´s

Will man den Liegenschaftszins überschlägig berechnen, kann als Formel der Jahresreinertrag durch den Kaufpreis geteilt werden. Der Jahresreinertrag sind die Einnahmen aus Mieten abzüglich der Bewirtschaftungskosten, die nicht auf die Mieter übertragbar sind.


Die Einfachheit dieser Berechnung spiegelt sich direkt in ihrer Ungenauigkeit wider. Bietet aber einen ersten Überblick. Die vielen anderen Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Zinssatzes haben, werden dabei nicht berücksichtigt.


Wer ein exaktes Ergebnis möchte, investiert in einen Fachmann. Ein Gutachter ist zwar mit Kosten verbunden, hat aber den Vorteil, dass man sich nicht nur die Zeit für die Recherche spart, sondern auch Zahlen mit hoher Genauigkeit erhält.

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