Das vor einigen Jahren eingeführte Bestellerprinzip sorgte bei der Immobilienvermietung für eine einheitliche Regelung zu Zahlung der Maklerprovision.
Das Bestellerprinzip ist ein Grundsatz über die Verteilung der Maklerkosten. Es legt fest, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, den Dienstleister vollständig und alleine bezahlt. Bei Mietwohnungen ist das in der Regel der Vermieter.
Das Gesetz wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. In den meisten Fällen muss der Mieter den Makler jetzt nicht mehr bezahlen.
Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht
Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermietung von Wohnimmobilien. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen gibt es kein Bestellerprinzip.
Hier kann die Maklerprovision zwischen dem Makler und dem Auftraggeber frei verhandelt werden.