Am 1. November ist ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das GEG soll das Bauen und Sanieren in Deutschland vereinfachen. Verschiedene Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich wurden hier zusammengeführt und um neue Anforderungen erweitert. Das GEG ist ein einheitliches Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden und der Nutzung von Wärme aus
erneuerbaren Energien. Ziel ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien.
Aus drei Gesetzen wird eins Bisher galten drei Gesetze nebeneinander, diese wurden nun vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) treten damit zeitgleich außer Kraft.
Welche Änderungen müssen Sie mit dem neuen Gesetz beachten?
Während sich die Mindestanforderungen für Neubauten nicht wesentlich ändern, bestehen bei Bestandsbauten jetzt einige Austausch- oder Nachrüstungspflichten.
Verpflichtende Energieberatung Künftig muss der Verkäufer oder Makler beim Verkauf eines Ein- und Zweifamilienhauses ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater anbieten. Diese Beratung soll auf Basis des Energieausweises stattfinden. Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufes, muss die Energieberatung kostenlos erfolgen. Der hinzugezogene Berater muss in beiden Fällen als Aussteller von Energieausweisen
zugelassen sein und das Angebot muss kostenlos über allgemein zugängliche Quellen zur Verfügung stehen.
Wer bietet eine Energieberatung an?
Energieberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Energieeinsparverordnung legt aber fest, wer Energieausweise ausstellen darf. Das sind z.B. Bauingenieure, Techniker, Architekten oder Dachdeckermeister.
Was kostet ein Energieberater?
Bei der Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters muss mit Kosten in Höhe von ca. 1.000 Euro gerechnet werden. Die Kosten variieren nach Hausgröße sowie Zeit- und Leistungsumfang.
Es gibt aber auch kostenlose lokale Energieberatungen.
Bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei einer Sanierung nicht einhalten. Wenn Sie den Energieausweise nicht vorlegen oder Ihre Klima- oder Lüftungsanlagen nicht überprüfen lassen.
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