Wer beim Verkauf einer Immobilie einige Vorgaben nicht beachtet, muss mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Beim Immobilienverkauf gibt es eine Menge Dinge zu beachten. Wer die Marktsituation nicht kennt, setzt den Kaufpreis vielleicht zu niedrig an, riskiert eine gewaltige Flut an Interessenten und verschenkt dadurch Geld. Ist der Preis zu hoch, wird die Immobilie zum Ladenhüter und der zu hohe Einstiegspreis wirkt sich negativ auf den Verkaufspreis aus.
Doch es warten auch einige Haftungsfallen, die unter Umständen sehr teuer werden können. Das ist zu beachten, um Geldstrafen beim Immobilienverkauf zu vermeiden:
Energieausweis
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss in der Anzeige bestimmte Angaben machen, die auf dem Energieausweis stehen. Wer ohne Energieausweis, mit fehlerhaften oder falschen Angaben inseriert oder verkaufen möchte, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Der Gesetzgeber sieht vor, dass beim Verkauf einer Immobilie jedem Interessenten unaufgefordert eine Energieausweis vorgelegt werden muss. Welcher Energieausweis das ist, hängt von der Immobilie ab.
Versteckte Mängel
Wer eine Immobilie anbietet, der beschreibt das Objekt gern in den schönsten Farben. Doch das kann auch schief gehen. Beim Immobilienverkauf ist man dazu verpflichtet, auf jeden bekannten Mangel hinzuweisen. Die Bestimmung ist in §433 1 BGB aufgeführt. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, kann dies nachträglich zu Schadensersatz führen. Wer Mängel verschweigt, kann bis zu zehn Jahre für deren Beseitigung haftbar gemacht werden. Doch nicht nur ein undichtes Dach gilt als versteckter Mangel, auch schwierige Nachbarn müssen gegenüber dem Käufer erwähnt werden.
Richtige Angaben
Falsche Angaben zur Größe der Immobilie, beziehungsweise der Wohnfläche kann die Zahlung von Schadenersatz zur Folge haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Falschangaben absichtlich oder unwissentlich gemacht wurden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Wird ein Exposé für ein Objekt erstellt, sollten die Fotos und Texte unter dem Aspekt des Datenschutzes betrachtet werden. Sobald Daten Dritter ohne deren Erlaubnis genutzt werden, kann das rechtliche Konsequenzen haben.
Selbstverständlich kann man eine Immobilie auch ohne Makler erfolgreich verkaufen. Dennoch ist es empfehlenswert, den Makler nicht von vornherein auszuschließen. Ein guter Immobilienmakler kennt sich in der Region aus, gibt Sicherheit durch die richtige Immobilienbewertung, ist auf dem aktuellen Stand bei gesetzlichen Neuerungen und rechtlichen Vorschriften und klärt im Vorfeld alle wichtigen Dinge, damit es während der Verkaufsabwicklung nicht zu ungeahnten Schwierigkeiten kommt.